Seit dem 1. Januar 2015 gilt die F-Gase-Verordnung mit dem Ziel der Vermeidung von Emissionen von F-Gasen. F-Gase tragen im Wesentlichen zum Treibhauseffekt bei.
Durch die Verordnung soll unbeabsichtigtes Freisetzen fluorierter Treibhausgase vermieden werden.
Diese Verordnung betrifft auch alle Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen etc.
Unternehmen, die die Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung von Anlagen mit F-Gasen durchführen, müssen zertifiziert sein und Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung des Austretens von F-Gasen treffen (Artikel 10, Absatz 6 und 7).
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